Rund sieben Millionen Euro lassen die Albstädter jährlich in den Spielhallen der Stadt liegen. Foto: Spata

Neue Abstandsregelungen könnten auch Albstädter Betriebe tangieren. Sieben Millionen Euro an Jahreseinnahmen.

Albstadt - Von einem neuen Glücksspielgesetz kann man eigentlich nicht reden – es wurde bereits 2012 verabschiedet. Aber erst seit dem vergangenen Monat wird es in seiner ganzen Härte angewendet. Und könnte auch die Albstädter Spielhallen in Schwierigkeiten bringen.

Schon bisher waren Spielhallen genehmigungspflichtig – doch mit der Verschärfung der juristischen Gangart wird ihre Zulassung an bestimmte Bedingungen geknüpft, die den Spielhallenbetreibern ihr Geschäft nicht gerade leichter machen.

Da ist zum einen die Auflage, dass die Distanz zwischen einer Spielhalle und der anderen nicht weniger als 500 Meter Luftlinie "von Tür zu Tür" betragen darf – fällt die Distanz geringer aus, erlischt der Bestandsschutz.

Dasselbe gilt für Spielhallen, die weniger als 500 Meter von einer Kinder- oder Jugendeinrichtung, sei es Kindergarten, Schülerhort, Schule oder Jugendhaus, entfernt sind – nach Ansicht des Gesetzgebers, in diesem Fall des Landes Baden-Württemberg, haben sie dort nichts verloren.

Einen "baulichen Verbund" von mehreren Spielhallen an einem Standort herzustellen, ist untersagt; es besteht allenfalls die Möglichkeit, reguläre Gaststätten mit Automaten zu möblieren – maximal drei sind zulässig. Was zur Folge haben kann, dass in einem Haus gleich mehrere Mini-Lokale eingerichtet werden, die allesamt gut mit "Glücksbringern" bestückt sind. Allerdings gibt es auch hier Ober- und Untergrenzen: Für jeden Automaten muss eine Stellfläche von mindestens zwölf Quadratmetern ausgewiesen sein. Außerdem muss jedes Lokal eigenes Personal beschäftigen und einen separaten Zugang besitzen.

Die "neuen" Regeln sind, wie schon erwähnt, Jahre alt; die Spielhallenbetreiber hatten also Zeit genug, sich auf den Zeitpunkt ihrer Durchsetzung vorzubereiten – sofern das möglich war. Es gibt Härtefallregelungen, die gewisse Ausnahmen zulassen, etwa wenn eine Umnutzung der betreffenden Räume nicht in Betracht kommt oder größere Investitionen getätigt wurden, die noch nicht abgeschrieben werden konnten. Die Frist, innerhalb der Härtefallanträge gestellt werden konnten, ist am 28. Februar dieses Jahres abgelaufen.

Sieben Millionen Euro an Jahreseinnahmen

In Albstadt gibt es laut Auskunft der Stadtverwaltung 15 Spielhallen, die derzeit Jahreseinnahmen in Höhe von rund sieben Millionen Euro erzielen und 1,6 Millionen Euro Vergnügungssteuer – 23 Prozent beträgt der Satz – an die Stadt abführen. Welche von der 500-Meter-Abstandsregel tangiert werden, das überprüft die Stadt derzeit; Angaben dazu macht sie aus juristischen Gründen nicht. Nur soviel war zu erfahren: 15 von 15 Spielhallen haben fristgerecht Anträge auf Weiterbetrieb gestellt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass einige näher als 500 Meter Luftlinie beieinander liegen, und dann muss theoretisch eine das Feld räumen.

Welche? Da spielt zum einen die Dauer des jeweiligen Bestandsschutzes eine Rolle – Lang hat Vorfahrt vor Kurz. Wenn beide Betriebe langen Bestandsschutz bewilligt bekamen, dann kommen die Härtefallbestimmungen ins Spiel, wobei gegebenenfalls auch eine Ausnahme von der 500-Meter-Abstandsregel denkbar wäre – dann dürften beide weitermachen. Nur in absoluten Ausnahmefällen sollte die sogenannte "Rechtstreue" der Kandidaten eine Rolle spielen, also, welcher von ihnen sich strenger an Recht und Gesetz hält. Denn eine Anwendung dieses Kriteriums dürfte unweigerlich die Rechtsanwälte auf den Plan rufen – auf das Verwaltungsgericht in Sigmaringen käme dann viel Arbeit zu.