An einer Schlägerei mit Hand und Fuß hatten sich mindestens zwei der drei Männer, die gestern in Hechingen vor Gericht standen, beteiligt – und der Kopf war auch dabei. Foto: Hildenbrand

Blutend zu Boden gegangen. Kaputte Brille und Gehirnerschütterung. 25-Jähriger muss für zehn Monate hinter Gitter.

Albstadt-Ebingen/Hechingen - Wegen gefährlicher Körperverletzung bei einer Schlägerei mussten sich am Donnerstag drei junge Männer aus Albstadt vor dem Hechinger Jugendschöffengericht verantworten. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe ohne, eine zweite mit Bewährung. Das dritte Verfahren wurde eingestellt.

 Die drei Angeklagten waren in einer Julinacht vor einer Gaststätte in der Ebinger Bahnhofstraße an einem Handgemenge beteiligt gewesen und sollen dabei drei anderen Männern einen Kopfstoß, Hiebe und schließlich Tritte, auch gegen den Kopf, versetzt haben.

Der jüngste Angeklagte, ein 19-Jähriger, hatte, wie er einräumte, einen 43-jährigen Hossinger mit dem Kopf gestoßen; dieser wiederum hatte sich in einen Streit zwischen seinem 18-jährigen Neffen und einem Freund des Angeklagten eingeschaltet, bei dem zuerst geschimpft und dann geschubst worden sei. Weshalb? Wegen einer Nichtigkeit: Der junge Hossinger, so der Angeklagte, wollte seinen Nachnamen nicht preisgeben. Der Onkel habe sich eingemischt – und nach mehrmaliger Warnung den Kopfstoß kassiert. Der zweite Angeklagte, ein 21-Jähriger, beteuerte, er habe schlichten wollen, der dritte ein 25-Jähriger, der erst zwei Monate zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war, verweigerte die Aussage.

Brille kaputt und Gehirn erschüttert

Als erster Zeuge wurde das Opfer des Kopfstoßes gehört – er konnte sich noch erinnern, dass er angegriffen worden und blutend zu Boden gegangen sei, danach an nichts mehr. Seine Frau berichtete, nach dem Kopfstoß sei die Sache eskaliert, ihr Mann, sein Neffe sowie der Freund ihrer Tochter seien niedergeschlagen und vom 19- und dem 25-jährigen Angeklagten sowie diversen anderen Schlägern mehrfach getreten worden.

Dass der 19-Jährige sich nach dem Kopfstoß vom Geschehen zurückgezogen habe, wie er behauptete, bestritt sie. Der Neffe ihres Mannes will nach der Schubserei gestürzt und dann von allen drei Angeschuldigten getreten worden sein. Der dritte Geschädigte, der Freund der Tochter, gab an, beim Versuch, dem 43-Jährigen zu helfen, Schläge in den Rücken und auf den Hinterkopf erhalten zu haben. Dann habe ihn jemand ins Gesicht geschlagen; die Folge seien eine kaputte Brille und eine Gehirnerschütterung gewesen. Die Freundin des 21-jährigen Angeklagten kann sich nicht erinnern, ihn oder einen seiner Kumpane zuschlagen gesehen zu haben. Der Freund des 19-Jährigen, der angeblich zuerst angerempelt worden war, erklärte, er könne nichts zur Sache sagen. Was ihm weder Richterin noch Staatsanwältin abnahmen.

Am Ende verständigten sich diese beiden im Fall des 21-Jährigen auf eine Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten – letztlich ließ sich nicht mit Sicherheit klären, ob er mitgemacht hatte oder nicht; ein unbeschriebenes Blatt ist er aber nicht. In den beiden anderen Fällen folgte das Schöffengericht den Forderungen der Staatsanwältin: Der mehrfach einschlägig vorbestrafte 19-Jährige wurde unter Einbeziehung eines jüngst gegen ihn ergangenen Urteils zu einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt – ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entscheidet sich in sechs Monaten und hängt von seinem Wohlverhalten ab: Er muss an einem Antigewalttraining teilnehmen, 800 Euro an den Bewährungshilfeverein zahlen und zum Bewährungshelfer gehen.

Der 25-Jährige hingegen muss wieder hinter Gitter. "Mit zehn Monaten sind Sie noch gut bedient!", befand die Richterin. "Wir hatten angesichts Ihrer Vorstrafen auch ein deutlich höheres Strafmaß in Erwägung gezogen."