Der Holzhammer hat im Gerichtssaal seine einstige Bedeutung eingebüßt – BGB und Sprechanlage sind wichtiger, besonders wenn, wie im laufenden Hechinger Prozess, viele Zeugen gehört werden. Foto: Schwarzwälder-Bote

Im Prozess gegen gewalttätige Jugendliche aus Albstadt und Umgebung plädierten die Verteidiger.

Albstadt/Hechingen - In die letzte Runde ging am Montag der Prozess gegen sieben junge Männer aus dem Raum Albstadt, die sich wegen Hehlerei, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, besonders schweren Raubs und versuchten Totschlag vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Hechingen verantworten müssen. Sieben Verteidiger plädierten, ihr Resümee war weitgehend gleichlautend: Die beteiligten Angeklagten hätten Glück gehabt, es hätte viel mehr passieren können.

Damit war es dann aber auch schon so ziemlich vorbei mit der Gemeinsamkeit – von nun an kämpfte jeder Rechtsanwalt für seinen Mandanten, egal, ob dieser treibende Kraft oder "nur" Mitläufer gewesen war. Die Angeklagten sollen – das ist der schwerste Tatvorwurf – am Neujahrsmorgen einen jungen Mann krankenhausreif geschlagen und getreten haben – sie wurden teilweise in Fuß- oder Handfesseln vorgeführt. Als denkbare mildernde Umstände oder Gründe für eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit machten die Verteidiger Drogenkonsum, Alkoholismus und vom Gutachter attestierte seelische Störungen aus. Den Vorwurf des versuchter Totschlags wiesen sie alle zurück – allenfalls schwere Körperverletzung komme in Betracht, da ein Vorsatz nicht nachzuweisen sei.

Besonders betroffen von den acht Anklagepunkten – von denen die Staatsanwaltschaft allerdings bei verschiedenen Angeklagten den einen oder anderen fallen gelassen hatte – war ein ausgebildeter Kampfsportler, den Zeugenaussagen belasteten und bei dessen Taten ein Alkoholgehalt von bis zu 4 Promille im Spiel gewesen sein soll. Sein Verteidiger bat zu berücksichtigen, dass eine Ausweisung in sein Heimatland wegen seiner Drogenabhängigkeit schwerwiegende Folgen für ihn haben könnte. Sein Strafantrag: zwei Jahre Haft unter Berücksichtigung der neunmonatigen Untersuchungshaft; die restlichen 15 Monate mögen zur auf Bewährung ausgesetzt werden. Zum Vergleich: Der Staatsanwalt hatte in der vergangenen Woche für drei der sieben Angeklagten Haftstrafen gefordert, die sich um die drei Jahre bewegten; in einem Fall hatte er sogar drei Jahre und elf Monate beantragt.

Von den verbleibenden sechs Verteidigern versuchten fünf den Umfang der Beteiligung ihrer jeweiligen Mandanten an den fraglichen Straftaten in ein möglichst günstiges Licht zu rücken. Die Verteidigerin des siebten Angeklagten, der als einziger jegliche Tatbeteiligung bestritten und hartnäckig geschwiegen hatte, verwies ihrerseits darauf, dass sich das Aussageverhalten der auskunftsfreudigeren Angeklagten während des Prozesses mehrfach geändert habe ; bei einem Hauptangeklagten will sie permanente Inkonsistenzen und Widersprüche festgestellt haben. Viele in der Hauptverhandlung gemachten Aussagen widersprächen sich oder seien aufgrund ihrer Vagheit kaum verwertbar, geschweige denn tragfähig genug für eine Verurteilung. Ihr Antrag für ihren Mandanten: Freispruch.

In ihren Schlussworten beteuerten die Angeklagten unisono ihr tiefes Bedauern über ihre unbesonnene Tat und ihre Bereitschaft, ein neues Leben beginnen. Glaubwürdiger klang da die Bitte einer Mutter an das Gericht, man möge ihren Sohn milde beurteilen, ihm die Chance auf eine Therapie geben und ihm sein künftiges Leben nicht verbauen. Die Urteile werden am Donnerstag, 1. Oktober, um 11 Uhr verkündet.