Strafverfahren gegen Bürger aus Albstadt ist rechtskräftig abgeschlossen.

Albstadt/Hechingen - Ein Strafverfahren gegen einen sogenannten "Reichsbürger" aus Albstadt ist rechtskräftig abgeschlossen. Er muss seine Haftstrafe antreten.

Ein Bürger aus Albstadt, der im Berufungsverfahren von dem Landgericht Hechingen mit Urteil vom 23. Dezember 2016 wegen mehrerer körperlicher und verbaler Übergriffe gegen Amtsträger und Zivilpersonen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, muss die Haftstrafe verbüßen, teilt das Landgericht Hechingen mit.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil am 19. April verworfen, weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben. In der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Albstadt war gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt worden, die vom Berufungsgericht in geringem Umfang reduziert wurde.

Der Angeklagte, welcher der sogenannten "Reichsbürger"-Bewegung zugerechnet wird, befand sich bereits seit dem 11. August 2016 in Untersuchungshaft.