Mit Jugendlichen auf Abwegen hatte es das Amtsgericht zu tun. Foto: SB_Archiv

Drei Jugendliche zu Sozialarbeit verurteilt. 18-Jähriger erhält Bewährungsstrafe.

Albstadt/Hechingen - Nicht alle der vier Jugendlichen waren Neulinge vor dem Amtsgericht Hechingen, vor dem sie sich nach einer nächtlichen Rundfahrt mit gestohlenem Wagen verantworten mussten.

Wegen Autodiebstahls und unerlaubten Fahrens mussten sich vier Albstädter Jugendliche vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Drei von ihnen kamen mit Arbeitsstunden davon, der Vierte bekam eine sechsmonatige Bewährungsstrafe aufgebrummt.

Am späten Samstagabend des 31. Januar waren drei Jugendliche – zum damaligen Zeitpunkt 15, 16 und 18 Jahre alt – in Tailifingen unterwegs, als sie gegen 23.30 Uhr einen VW Golf entdeckten, bei dem am Türschloss auf der Fahrerseite der Schlüssel steckte. Daraufhin setzte sich der 16-Jährige hinters Steuer, seine beiden Freunde stiegen ebenfalls ins Fahrzeug. Nach eigenen Aussagen hatten die drei das Ziel, "ein bisschen rumzufahren" und das Auto dann irgendwo wieder abzustellen.

Auf dem Weg riefen sie noch ihre 15-jährige Freundin an, die in Ebingen zustieg und ihr Glück beim Fahren dann auch selbst probieren wollte. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Ebingen tauschte sie mit dem Fahrer und steuerte selbst den Wagen, doch das Quartett geriet noch an Ort und Stelle in eine Polizeikontrolle: Die ganze Aktion flog auf. Zwar versuchten das Mädchen und der 18-Jährige, zunächst zu flüchten, wurden aber wenig später wieder zum Ort der Kontrolle zurückgebracht.

Alle vier Angeklagten räumten die Tat ein und stimmten in ihren Aussagen überein, was eine schnelle Rekonstruktion des genauen Tathergangs ermöglichte. In den Berichten der Jugendgerichtshilfe wurde bei allen Angeklagten auf deren soziales Umfeld und ihre schwierigen Hintergründe hingewiesen. Alle hatten sie in ihrer Kindheit mit mehreren Umzügen, zerrüttetem Elternhaus und Problemen in der Schule zu kämpfen. Der 16-jährige Fahrer dieser Nacht hat die Schule nach der siebten Klasse abgebrochen, das Mädchen hat fast ein ganzes Jahr lang keinen Unterricht besucht.

Beim 18-Jährigen ist die Situation noch um einiges verschärfter: Sieben Einträge ins Strafregister, darunter vier Gerichtsurteile hatte er vor dem Prozess bereits in seiner Akte stehen. Kurios: Bei seinem letzten Prozess war er zu einem dreiwöchigen Jugendarrest, verbunden mit einem sozialen Trainingskurs, verurteilt worden. Dieser Arrest endete am 30. Januar – einen Tag vor dem Autodiebstahl.

Aus diesem Grund entschied sich das Gericht dafür, bei ihm – nicht nur wegen seines Alters – ein härteres Strafmaß anzusetzen. Richterin und Schöffen folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilten ihn zu sechs Monaten Jugendfreiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

Die anderen drei Angeklagten kamen mit glimpflicheren Strafen davon, obwohl auch sie zum Teil keine Neulinge vor Gericht waren. Die beiden 15-Jährigen bekamen 40 Stunden gemeinnützer Arbeit aufgebrummt, der 16-Jährige 30 Stunden. Auch hier stimmte das Gerichtsurteil mit den Vorschlägen der Staatsanwaltschaft überein.