Foto: Schwarzwälder-Bote

Als der Albstädter Gemeinderat 2005 mit dem Satzungsbeschluss für den Onstmettinger

Als der Albstädter Gemeinderat 2005 mit dem Satzungsbeschluss für den Onstmettinger Bebauungsplan "Dörfle" die Voraussetzungen für die Bebauung des brachliegenden Geländes nordöstlich von Rathaus und Sparkassenfiliale (Bild) schuf, entschied er sich für die Ausweisung als Mischgebiet – auch Gewerbebetriebe sollten sich im "Dörfle" ansiedeln können. Dazu kam es nie; das Interesse der Häuslebauer war allemal größer als das der Geschäftsleute. Daraus haben Stadt und Stadtrat jetzt die Konsequenz gezogen und das Mischgebiet in ein "Besonderes Wohngebiet" umgewandelt. Das bedeutet, dass auch der letzte verbliebene Bauplatz mit einem Wohnhaus bebaut werden kann – unter der bisherigen Voraussetzung hätte die Stadt Bauwilligen einen Korb geben und das Grundstück für einen Betrieb reservieren müssen, der wohl nie gekommen wäre. Foto: Kistner