Überrumpelte Hausbewohner wissen oft gar nicht, wie Ihnen geschieht. Foto: Büttner

Stromversorger: Albstadtwerke warnen vor unbedachten Unterschriften an der Haustür

Albstadt - Wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt, schicken die Albstadtwerke ihre Ableser aus, damit sie die Zählerstände ermitteln. Aber nicht jeder, der sich als Emissär der Albstadtwerke ausgibt, ist auch einer.

Immer wieder ist es in den vergangenen Jahren vorgekommen, dass der Besucher, der sich an der Hautür als Vertreter der Albstadtwerke, gelegentlich auch eines anderen Energieversorgers, ausgab und Auskünfte zu Stromzählerständen und -zählernummern sowie zu Vertragsverhältnissen erbat, nicht der war, der er zu sein vorgab. Weder trug er die blau-rote Dienstkleidung der Albstadtwerke, noch wäre er in der Lage gewesen, einen Dienstausweis vorzuweisen, und an Zählerständen hatte er auch kein Interesse. Er war vielmehr Mitarbeiter eines Direktmarketingunternehmens, das den Auftrag hatte, den fraglichen Verbraucher zum Vertrags- und Lieferantenwechsel zu bewegen – oder ihm einfach nur die erforderliche Unterschrift samt den dazugehörigen Informationsdetails abzunötigen.

Es kam vor, dass der überrumpelte Hausbewohner nachher gar nicht wusste, wie ihm geschehen war, und angesichts des Willkommensgrußes seines neuen Stromversorgers, der einige Tage später mit der Post in Haus flatterte, aus allen Wolken fiel.

Dies ist nach Angaben der Albstadtwerke auch der Grund, weshalb alle, die ihren Vertrag bei den Albstadtwerken kündigen, etatmäßig angerufen und gefragt werden, ob es mit der Kündigung auch seine Richtigkeit habe. An dieser Praxis halten die Albstadtwerke fest. Vor zwei Jahren haben sie einen großen Konkurrenten, der auf die Dienste von Haustür- und Telefonwerbern setzte, abgemahnt; danach wurde es an der Zählerfront etwas ruhiger. Aber sicher ist sicher: Die Zählerzeit, so Stefanie Burggraf von den Albstadtwerken, sei erfahrungsgemäß auch die Zeit der Werber mit den dubiosen Methoden: "Die mischen sich gewissermaßen unter unsere Leute, um nicht aufzufallen."

Kunden, die ihrerseits auf Nummer sicher gehen wollen, können den Herrn oder die Dame vor der Haustür einfach fragen, ob sie sich als Mitarbeiter der Albstadtwerke ausweisen können. Im übrigen können an der Haustür geschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen werden.