Stadt will den Weg frei machen für Ferienwohnanlage / Schon im September Baubeginn?

Von Karina Eyrich

Albstadt-Ebingen. Weil in Allgemeinen Wohngebieten – ein solches ist "Mehlbaum V" – keine Ferienwohnanlagen zulässig sind, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, will die Stadt Albstadt ein "Sondergebiet Ferienwohnung" westlich davon ausweisen. Damit wäre der Weg für eine Ferienwohnanlage frei.

"Im Augenblick sieht es so aus, als ob eine Klage – ein Normenkontrollverfahren – eines oder einiger Anwohner unausweichlich wird, da auch ein Sondernutzungsgebiet auf rechtlich wackeligem Boden steht", sagt Günther Fischer, Anwohner im Enzianweg. Hinter dessen Ende soll im nächsten Herbst der Bau einer Ferienwohnanlage mit acht Einheiten beginnen, teilte Baubürgermeister Udo Hollauer gestern auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit.

Er sowie Vertreter der Bauherrin, Oberbürgermeister Jürgen Gneveckow und eine Reihe von Anwohnern waren am vergangenen Freitag bei einem Gespräch dabei.

Die Architektur der geplanten Ferienwohnanlage, so habe es der Vertreter der Bauherrin "Alb Appartement" dargestellt, soll sich an der Umgebung orientieren, berichten die Anwohner. Zielgruppe für die Anlage seien Menschen mit Sinn für Natur, sportliche Individualisten, Familien, Individual- und Geschäftsreisende. Großfamilien, Schüler und Jugendgruppen sowie Reisegruppen gehörten nicht dazu.

Laut Udo Hollauer will die Stadt Grenzen für dort entstehende Gebäude setzen: Maximal zwei Vollgeschosse sollen erlaubt sein. Nach der Landesbauordnung heißt das: Ein Dachgeschoss im zweiten Stock ist nur dann erlaubt, wenn der erste Stock auf maximal drei Vierteln der Fläche des Erdgeschosses eine Höhe von 2,3 Metern hat. Außerdem, so Hollauer, denkt die Stadt daran, die Firsthöhe zu begrenzen. Er versichert, dass die Investorin maximal zweigeschossig bauen will – die Häuser im Baugebiet Mehlbaum III dürfen nur eingeschossig sein.

Was sonst noch besprochen wurde bei der Zusammenkunft, haben die Anwohner in einem Protokoll festgehalten. Demnach braucht die Investorin, die sich selbst um die Ferienwohnanlage kümmern und "fast täglich" dort sein wolle, Schankrecht, um den Gästen Alkohol anbieten zu dürfen. Ein Café wolle sie hingegen nicht betreiben.

Die Bedenken sind noch nicht vom Tisch

Die Bedenken der Anwohner sind damit nicht vom Tisch. Sie befürchten zum einen Ruhestörung für die Schichtarbeiter in der Nachbarschaft und zum anderen für die Touristen durch die Anwohner – in einem Wohngebiet, das zudem bisher nur zu rund 50 Prozent bebaut sei, werde nun mal gearbeitet. Nicht zuletzt weisen sie auf das nahe Lautlinger Gewerbegebiet und die Bundesstraße 463 hin, die bis zu 80 Dezibel Lärm – gemessen am 27. Februar, 13 Uhr, auf einem Balkon im Enzianweg bei normaler Befahrung und ohne Umgebungsgeräusche aus dem Baugebiet – verursache. Die Anwohner wollen nun noch über einen ganzen Tag messen.

Auch die Hinweise auf die schwierige Räum- und Streusituation im Enzianweg im Winter übertiteln sie mit den Fragen: "Haben Sie das gewusst? War die Stadtverwaltung ehrlich zu ihnen?" Günther Fischer zitiert außerdem aus einem Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen, in dem es heißt: "Die Stadt Albstadt sind auch Sie, alle Bürger und repräsentativ der Stadtrat, dem die Aufgabe obliegt, die grundgesetzlich verankerte Planungshoheit verantwortlich wahrzunehmen." Das Regierungspräsidium prüfe nun die Entscheidung der Stadt im Rahmen der Beteiligung am Bauleitplanverfahren. Geht es jedoch nach dem Zeitplan der Stadt und der Investorin, soll die Baugenehmigung schon im April oder Mai vorliegen. Im September könnte dann mit den Straßen- und Tiefbauarbeiten begonnen werden.