Stadt verpflichtet sich vertraglich zu Ausgleichsmaßnahmen für "Mehlbaum V"

Albstadt (mak). Der Albstädter Gemeinderat hat seine Zustimmung zu einem Vertrag zwischen der Stadt Albstadt und der Unteren Naturschutzbehörde in Balingen gegeben, der Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau von Ferienwohnungen im Ebinger Gewann "Mehlbaum V" kodifiziert.

Solche Verträge sind künftig verbindlich vorgeschrieben, wenn ein Bebauungsplan Maßnahmen enthält, die Eingriffe in die Natur kompensieren. Zentraler Vertragsgegenstand ist ein sogenanntes "Monitoring", ein Kontrollmechanismus, der gewährleistet, dass die Maßnahmen tatsächlich wie vorgesehen umgesetzt werden. Das Regierungspräsidium, von dem die Auflage stammt, reagiert damit auf Erfahrungen, die es offenbar immer wieder mit Ausgleichsmaßnahmen gemacht hat: Sie werden beschlossen, aber nur halbherzig umgesetzt und irgendwann revidiert oder – sofern mit ihnen dauerhafte Landschaftspflege verbunden ist – eingestellt. Das Monitoring, zu dem unter anderem regelmäßige Kontrollbesuche der Unteren Naturschutzbehörde gehören, soll das verhindern.

Im Falle "Mehlbaum V" sind im Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die den bisher im Baugebiet beheimateten Haselmäusen, Zauneidechsen, Klappergrasmücke und Neuntötern zugute kommen sollen. Die Haselmäuse sollen zehn Kobel am nördlich des Baugebiets gelegenen Waldrand bekommen, die Eidechsen Steinschüttungen mit einer "Sandlinse", in der sie ihre Eier ablegen können, die Mücken eine für sie geeignete ökologische Nische südlich der B 463 und die Neuntöter Gehölze, in denen sie nisten können. Zudem wird in Pfeffingen eine Ackerfläche in eine magere "Flachlandmähwiese" umgewandelt – Kompensation für den Verlust von FFH-Lebensraum im Mehlbaum.