Das Haus Hechinger Straße 38 am Morgen danach – jetzt hat der Brandstifter gestanden. Foto: SB-Archiv

Brand in der Hechinger Straße in Tailfingen: 31-Jähriger legt Geständnis ab. Urteil für kommende Woche erwartet.

Albstadt-Tailfingen/Hechingen - Bisher hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert, nun bringt sein Geständnis die Wende im Prozess: Der 31-jährige Möbelhändler leugnet nicht länger die Brandstiftung in Tailfingen. Das Urteil wird für Anfang kommender Woche erwartet.

Der Angeklagte sprach nicht selbst, sondern überließ es seinem Verteidiger, die kurz gefasste Erklärung zu verlesen. Der junge Familienvater will im Haus Hechinger Straße 38 Benzin aus einem Kanister gegossen und es angezündet haben. Danach, so die weitere Aussage, habe er das Gebäude über den Hof verlassen und das Fenster des benachbarten Hauses Nummer 36 eingeworfen, um eine falsche Fährte zu legen. Zum Tatmotiv erklärte der Verteidiger, sein Mandant habe angenommen, die zuständige Versicherung zahle auf Basis einer Inventarliste.

Der Angeklagte selbst gab, auch auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Herbert Anderer, keine weiteren Erklärungen ab, bestätigte aber die Angaben im Geständnis. Er schien mit den Nerven am Ende zu sein: Bleich und mit Tränen in den Augen folgte er dem weiteren Prozessverlauf.

Auf Auszahlung der Versicherung spekuliert

Staatsanwalt Markus Engel unterstellte in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte die Tat nicht allein begangen habe, und bekannte, dass er auch ohne das Geständnis die Forderung nach einer Verurteilung aufrecht erhalten hätte. Er geht davon aus, dass der Möbelhändler einer "familiären Drucksituation" ausgesetzt gewesen sei und auf eine Auszahlung der Versicherung in Höhe von 300 .000 Euro als Kompensation für Betriebsausfall und Inventar spekuliert habe. Sein Strafantrag: drei Jahre und zwei Monate Haft für vorsätzliche Brandstiftung am Gebäudekomplex, fahrlässige Brandstiftung an zwei Fahrzeugen und versuchten Betrug.

Bereits vor diesem Plädoyer hatte Herbert Anderer erbost von "Strippenziehern im Hintergrund" gesprochen. "Hier werden Leute gezielt in den Ring geschickt, um falsch auszusagen", wetterte der Richter und forderte den Angeklagten auf, sich gut zu überlegen, wen aus der Familie er noch hineinzuziehen gedenke. Anlass für diese Worte waren Aussagen, die der "Schwippschwager" des Möbelhändlers im Zeugenstand gemacht hatte. Dort war von einer stattlichen Geldsumme die Rede gewesen, die im Zusammenhang mit einem Bauplatzkauf zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen geflossen sein soll. Letzterer hatte im Gespräch mit dem Richter eine Kreislaufschwäche erlitten, sodass die Sitzung unterbrochen werden musste.

Wichtigstes Ereignis des jüngsten Prozesstags war freilich das Geständnis, in dessen Folge der Richter Anderer auf die Vernehmung weiterer Zeugen verzichtete. Mit einer Ausnahme – ein auf Betriebs- und Verbrechensschäden spezialisierter Sachverständiger berichtete, das Lager des Tailfinger Möbelhauses sei zu 80 Prozent ausgelastet gewesen, sei es durch komplette Zimmer-Einrichtungen, sei es durch Accessoires. Als Beleg präsentierte er eine Bestandsliste, die nach der Sichtung der verkohlten Überbleibsel und Metallreste erstellt worden war.

Den Wert des verbrannten Inventars wollte der Zeuge jedoch nicht schätzen – das sei nicht sein Fachgebiet, erklärte er, und den für eine Beurteilung erforderlichen Einblick in die Bestellvorgänge habe er auch nicht genommen.