Keiner Baugenehmigung bedarf es für die geplante Mobilfunkanlage auf dem Dach eines 20 Meter hohen Wohn- und Geschäftshauses in Tailfingen. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltungsgericht spricht Urteil: Bau der Anlage auf Dach eines Wohn- und Geschäftshauses in Tailfingen bedarf keiner Genehmigung.

Albstadt/Sigmaringen - Keiner Baugenehmigung bedarf es für die geplante Mobilfunkanlage auf dem Dach eines 20 Meter hohen Wohn- und Geschäftshauses in Tailfingen. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.

Ein Mobilfunkanbieter hatte gegen die Stadt Albstadt geklagt, um die Anlage zur Versorgung der Gebiete Langenwand und Stiegel sowie des Stadtteils Onstmettingen errichten zu dürfen, nachdem der Gemeinderat Albstadt versucht hatte, das mit einer Veränderungssperre zu verhindern.

Alternative Standorte hatte der Mobilfunkanbieter abgelehnt. Zur Begründung seines Urteils führt das Verwaltungsgericht die Tatsache an, dass das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet werden soll, zum Zeitpunkt des Bauantrags im unbeplanten Innenbereich gestanden habe. Zudem stünden dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.