Klage vor Arbeitsgericht. Ehemalige Angestellte wirft den Albstadtwerken Erniedrigung vor.
Albstadt/Balingen - Eine ehemalige Angestellte der Albstadtwerke hat das Versorgungsunternehmen verklagt – sie wirft ihm unter anderem vor, sie sei schwer gemobbt geworden. Die Arbeitsgerichtsverhandlung ging am Mittwoch in Balingen über die Bühne.
Der Frau, die Gruppenleiterin in der Finanzbuchhaltung der Albstadtwerke gewesen war, war 2014 gekündigt worden; nach Aussagen ihres Anwalts, weil sie einen Fehler in einer Abrechnung gemacht habe. Sie legte Widerspruch gegen die Entlassung ein und erhielt in den folgenden zwei Jahren zwei weitere Kündigungen sowie Abmahnungen. Begründung: Sie habe unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt. So stellt es jedenfalls die Rechtsvertretung der Albstadtwerke dar – die Anwälte der Klägerin sprechen dagegen von Freistellungen.
Im Juni 2016 hatte die Frau erneut die Arbeit im Betrieb angetreten. Ihre Stelle war laut Darstellung der Albstadtwerke unterdessen in eine Stabsstelle umgewandelt worden; die Klägerin wurde deshalb versetzt, doch diese Versetzung kam nach Darstellung ihrer Anwältin einer Abschiebung gleich: Der neue Arbeitsplatz im E-Werk sei ein "Kabuff" gewesen, versteckt hinter Werkstatt und Abstellräumen und ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Bleistift, Radiergummi, Bleistiftspitzer, Lineal und Papier. Kein Internet- oder Intranetzugang, keine Zugangskarte, kein Kontakt zu Kollegen, keine Möglichkeit, die Kantine zu besuchen. "Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit", befand die Anwältin.
Arbeiten weit unter Niveau
Damit nicht genug: Ihre Mandantin, so die Anwältin, sei mit Arbeiten beauftragt worden, die weit unter ihrem Niveau lagen – sie habe beispielsweise Schreibpapier mit dem Bleistift linieren müssen. "Erniedrigend, zurücksetzend, schikanös!" Infolge des kontinuierlichen Mobbings sei die Frau erkrankt, habe periodische Schweißausbrüche und Angstzustände auszustehen gehabt und schließlich einen Hörsturz erlitten. Nach zwei Monaten am neuen Arbeitsplatz war sie arbeitsunfähig.
Die Anwälte der Albstadtwerke bestritten den Kausalnexus zwischen Arbeitsbedingungen und Hörsturz – den habe sich die Klägerin schon früher zugezogen. Diese fordert nun als Kompensation für das, was sie als Schikanierung ansieht, Schmerzensgeld, außerdem Erstattungen für Gehalt, Prämien, Schadensersatz, Abfindung und Krankengeldzuschuss – alles in allem 250. 000 Euro. Die Gegenanwälte hatten diese Summe schon in Vergleichsgesprächen im Vorfeld des Prozesses als völlig überhöht bezeichnet. Am Mittwoch beharrten beide Seiten auf ihren Positionen.
Wie es weiter geht? Die Kammer fällte am Mittwoch kein Urteil, sondern beschloss, sich zunächst nicht festzulegen, sondern ausführlich darüber zu beraten, wie das Verfahren fortgeführt werden kann. Der Fortsetzungstermin wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben.