Bargeld, Zigaretten und einen Föhn haben die mutmaßlichen Diebe im Ebinger Kaufland mitgehen lassen. Foto: Fischer

Einbruch im Ebinger Kaufland: Landgericht Hechingen verhandelt schweren Bandendiebstahl gegen 29-Jährigen.

Albstadt-Ebingen - Wegen schweren, gewerblichen Bandendiebstahls muss sich ein 29-jähriger Kosovare vor dem Hechinger Landgericht verantworten. Ihm wird unter anderem die Beteiligung an einem Einbruch im Ebinger Kaufland vorgeworfen.

Vernichtete Beweise, ein Angeklagter, der zweimal im Jahr Geburtstag feiern darf, und ein geklauter Föhn – es ist ein leicht skurriler Fall, mit dem sich das Landgericht Hechingen derzeit beschäftigt. Auf der Anklagebank sitzt ein 29-jähriger Kosovare, der keinen festen Wohnsitz hat und in Deutschland nicht amtlich gemeldet ist. Laut Auffassung der Staatsanwaltschaft gehört er einer in Berlin ansässigen Gruppe von Kriminellen an, die ihren Lebensunterhalt mit Einbrüchen finanzieren. Irgendwann sei es ihnen in Berlin recht heiß geworden, und sie hätten beschlossen, ihr Betätigungsfeld nach Süddeutschland zu verlegen. Eine Analyse der Mobiltelefone der Angeklagten habe ergeben, dass die Gruppe arbeitsteilig vorging: Die einen gingen im Süden auf Beutezug, die anderen blieben in Berlin, um die Beute dort an den Mann zu bringen.

Was für Beute? Die Wahl-Berliner stiegen in Tankstellen ein, um Zigaretten zu stehlen, knackten Tresore ohne nennenswerten Inhalt und brachten es auf sechs aktenkundige Einbrüche. Einer davon spielte sich in der Nacht zum 22. Mai 2013 im Kaufland in Ebingen ab: Laut Anklageschrift hebelte die Bande mit einem Geißfuß ein Fenster auf, stieg ein und öffnete im Frisörsalon, der sich in dem Gebäude befindet, die Kasse. 1000 Euro lagen darin, die ließen sie mitgehen, und auch ein Föhn erschien ihnen als lukrative Beute. Weiter ging es zur Poststelle, wo einige Briefmarken den Weg in ihre Taschen fanden, und die Tabakwaren mochten sie offenbar auch nicht links liegen lassen.

Mit strategischen Entscheidungen wie der für oder wider die Mitnahme eines Föhns hatte der Angeklagte allerdings wenig zu tun – zumindest sieht das seine Verteidigung so – nach ihrer Darstellung war ihr Mandant für den Transport zuständig; er sollte das Diebesgut von Süddeutschland nach Berlin bringen. Dabei scheint ihm ein kleines, aber folgenreiches Malheur unterlaufen sein: Er baute einen Unfall, und als die Polizei zur Unfallaufnahme erschien, fand sie im Wagen die Früchte der jüngsten Expedition vor. Man sollte annehmen, dass die Beweislast unter diesen Umständen erschlagend und der Mann "geliefert" sein müsste. Irrtum! Nicht nur Einbrechern unterlaufen Missgeschicke, sondern auch Staatsdienern: Die Konstanzer Staatsanwaltschaft, die Verhandlungen gegen weitere Bandenmitglieder geführt hatte, vergaß nach Beendigung der Prozesses offenbar, dass auch das Hechinger Landgericht mit dem Fall befasst war – und entsorgte einen Großteil der Beweise.

Noch eine Kuriosität kommt hinzu

Pech für die Hechinger, die wegen Mangels an Beweisen – und wegen Geringfügigkeit – drei der sechs Anklagepunkte fallen ließen.

Und noch eine Kuriosität kommt hinzu: Der Angeklagte ist möglicherweise schon einmal wegen Diebstahls verurteilt worden – allerdings hatte er damals ein anderes Geburtsdatum und einen Wohnsitz in Belgien. In Serbien ist er während der Untersuchungshaft Vater geworden und würde, wie er beteuert, nur zu gerne schnellstmöglich aus dem Schengenraum abgeschoben werden, um für seine Familie da zu sein.

Der Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Nach langen Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft und Kammer zeichnete sich ab, dass der Strafrahmen zwischen mindestens einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren liegen könnte – damit bestünde die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen und den Angeklagten abzuschieben. Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe war freilich ein Geständnis des Angeklagten – das dieser auch sogleich ablegte.

Welche Rolle er bei den Einbrüchen tatsächlich spielte, muss sich allerdings noch zeigen. Am zweiten Verhandlungstag sollen Zeugen und Sachverständige zu Wort kommen – danach wird das Urteil verkündet.