Nach dem Unfall kam es zu größeren Verkehrsbehinderungen.Symbolfoto: Mahnke Foto: Schwarzwälder-Bote

Zwei Verletzte und hoher Sachschaden bei Zusammenstoß in Lautlingen / Verursacher wird angezeigt

Albstadt-Lautlingen. Einen folgenschweren Unfall hat am Mittwochvormittag ein Lastwagenfahrer auf der Bundesstraße 463 in Lautlingen verursacht. Zwei Menschen wurden verletzt, den Sachschaden beziffert die Polizei auf 17 500 Euro. Danach kam es zu größeren Verkehrsbehinderungen in der Lautlinger Ortsdurchfahrt.

Ursache für den Unfall war nach Angaben der Polizei eine Vorfahrtsmissachtung: Der 26-jährige Lastwagenfahrer wollte um 10.45 Uhr am Ortsausgang in Richtung Balingen von der Eschachstraße kommend die B 463 in Richtung Auf Steingen überqueren. Dabei übersah er einen Wagen mit Anhänger, der auf der Bundesstraße unterwegs war.

Der Lkw prallte mit der rechten Fahrzeugfront gegen die linke hintere Fahrzeugseite des Autos. Durch den Zusammenstoß verlor der Autofahrer die Kontrolle über seinen Wagen und kam ins Schleudern. Das Auto mit Anhänger überschlug sich zwei Mal auf der Fahrbahn, ehe es auf dem Dach zum Liegen kam. Gleichzeitig verhakte sich der Anhänger mit dem Frontaufbau des Lastwagens, wurde vom Zugfahrzeug abgerissen und total zerstört.

Der 71-jährige Autofahrer wurde in seinem Wagen eingeklemmt, konnte jedoch durch die Ersthelfer aus seiner misslichen Lage befreit werden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurde er nur leicht verletzt, sein 59-jähriger Mitfahrer zog sich beim Unfall ebenfalls leichte Verletzungen zu. Beide wurden zur Untersuchung durch das DRK ins Kreisklinikum Balingen gebracht. Im Bereich der Unfallstelle kam es bis gegen 12 Uhr zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Bis etwa 11.30 Uhr erfolgte eine Vollsperrung, anschließend wurde der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet.

Am Lastwagen entstand nach Angaben der Polizei Sachschaden in Höhe von 7000 Euro, am Auto Totalschaden in Höhe von 10 000 Euro und am Anhänger von 500 Euro. Gegen den Unfallverursacher ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung.