Auch unter der Staub-Belastung leiden die Anwohner. Vom Betriebsgelände kann der Wind die Zuschlagstoffe ungehindert wegwehen. Foto: Eyrich

Anwohner beklagen unveränderte Situation auf dem Betriebsgelände von Valet & Ott.

Albstadt-Truchtelfingen - Interessante Details beinhaltet das Lärmgutachten über die Emissionen der Firma Valet & Ott in Truchtelfingen. Dort gehen nach Aussagen von Nachbarn die Arbeiten im selben Stil weiter wie bisher.

Fast zwei Jahre ist es her, dass das Ingenieurbüro Heine + Jud aus Stuttgart schalltechnische Untersuchungen rund um die Firma Zollern-Alb-Beton – das Werk ist in Albstadt bekannt als "Valet & Ott" – in Truchtelfingen gemacht hat. Nun liegt das Gutachten vor, und beim genauen Durchlesen tauchen doch manche Ungereimtheiten auf (siehe Info).

Was besonders auffällt: Manche Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände, die nach Angaben von Nachbarn vermeidbaren Lärm erzeugen, sind nicht Bestandteil des Gutachtens. Mit anderen Worten: Sie fließen in die Bewertung nicht ein.

Der Grund: Sie sind den Arbeitern untersagt worden. Dass diese sich nicht an das Verbot hielten, dafür gibt es in der Nachbarschaft mehrere Zeugen.

Was ebenfalls auffällt: Die verschiedenen Zuschlagstoffe, die auf dem Hof der Firma gelagert sind, sind nicht abgedeckt oder eingehaust, so dass der Wind sie verwehen kann – all das Staub und Dreck, der in der Nachbarschaft, teilweise noch weit oben am gegenüberliegenden Hang, ankommt. Auch die Bäume entlang der Konrad-Adenauer-Straße stehen gewissermaßen mit den Füßen in Zuschlagstoffen. Ein Baum neigt sich derzeit so weit auf den Gehweg hinaus, dass er zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden könnte. Dass die Firma den Hof bewässert, wie im Gutachten aufgeführt, können die Nachbarn nicht bestätigen.

Ausgelegt ist das Gutachten auf eine Tagesproduktion von 200 Kubikmetern Beton, die nach Angaben der Nachbarn weit überschritten wird. Auch Walter Conzelmann, beim Landratsamt zuständig für Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht, bestätigt, dass "in Spitzenzeiten" diese Produktionsmenge überschritten werde.

Was Conzelmann nach eigenen Angaben noch aufgreifen will, ist das Thema Staubbelastung, wobei es diesbezüglich nur "sehr vage gesetzliche Vorschriften" gebe. Grundsätzlich gelte, dass der Stand der Technik einzuhalten sei. Das bedeute: regelmäßiges Kehren, Bewässern und Abdecken.

Keine rechtliche Handhabe hat Conzelmann derzeit gegen das Reinigen des Mischers, solange das Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen gegen die Untersagungsverfügung des Landratsamts – sie verbietet bestimmte, nicht dem Stand der Technik entsprechende Tätigkeit – nicht abgeschlossen sei. Je nachdem, wie die Prüfung ausgeht, könnte der Widerspruch noch vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen enden. Eines jedoch kündigt Conzelmann jetzt schon an: "Es wird eine Verfügung ergehen, die Produktionsmenge pro Tag zu begrenzen oder entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine gleichwertige Wirkung erreichen."

Widersprüche

- "Ein ›Kehren des Hofes‹ mit der Radladerschaufel kann mit dem gemessenen Ereignis ›Aufnehmen von Zuschlagstoffen mit der Radladerschaufel‹ des Radladers verglichen werden", heißt es im Gutachten. Dem widersprechen die Nachbarn: Wenn ein Fahrer mit der Schaufel statt wie vorgeschrieben mit Besen oder Gummilippe den Hof kehrt, knalle die Schaufel zuerst auf den Boden und kratze dann über viele Meter am Boden entlang. Das sei mit dem Lärm, der beim Aufnehmen von Zuschlagstoffen entstehe, nicht vergleichbar.

- Das Schneeräumen des Betriebsgeländes mit dem Radlader könne mit dem Aufnehmen von Zuschlagstoffen und dem Kehren mit der Radladerschaufel gleichgesetzt werden, so das Gutachten, und weiter: "Unter Berücksichtigung der übrigen Geräusche wäre bereits bei einer Einwirkzeit von einigen wenigen Minuten der Richtwert überschritten. Laut Angaben des Betreibers wird künftig der Schnee mit einer Schneeräumschaufel (Aufsatz für den Radlader) oder der Kehrmaschine geräumt, die Umsetzung erfolgt mittels interner Betriebsanweisung."

Im Klartext bedeutet das: Der Betriebsleiter hat das Schneeräumen mit der Radladerschaufel verboten – das nehmen die Gutachter als Fakt hin, und somit ist der dadurch entstehende Lärm für sie nicht mehr von Belang, da es ihn ja offiziell nicht gibt.

Nach Angaben der Nachbarn räumen die Mitarbeiter aber noch immer Schnee mit der Radladerschaufel – auch außerhalb des Betriebsgeländes, obwohl das Fahrzeug nicht für die Straße zugelassen sei.