In Albstadt gibt es kein Rotlichtmilieu: Zu verdanken ist diese Tatsache einem Erlass des Regierungspräsidiums Tübingen aus den 1990er Jahren. Foto: Archiv/Christians/Dedert

Kuriositätenkabinett Albstadt: Stadt besitzt ein Alleinstellungsmerkmal in Sachen käuflicher Liebe.

Albstadt - Kuriositäten gibt es in jeder Kommune. Albstadt hat jedoch ein Alleinstellungsmerkmal der besonders pikanten Art: Die Stadt ist die einzige in Baden-Württemberg mit weniger als 50.000 Einwohnern, über die ein Sperrbezirk verhängt wurde.

Mit der Anzahl der Spielhallen hat die Stadt Albstadt ihre liebe Not - Vergnügungsstätten der amourösen Art sind hingegen kein Problem, mit dem die Verwaltung sich beschäftigen müsste, wenngleich Albstadt mehr als 35.000 Einwohner hat. In Städten bis zu dieser Einwohnerzahl ist Prostitution nämlich ganz verboten. In Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 35.000 und 50.000 kann das Regierungspräsidium Prostitution untersagen. Erst ab 50.000 Einwohnern ist das nicht mehr so einfach: Für solche Städte kann das Regierungspräsidium zwar eine Verordnung erlassen, aber nur für bestimmte Bezirke – nicht für die ganze Stadt.

Tür und Tor hätten offen gestanden

Genau das drohte der Stadt Albstadt in den 1990er Jahren. Damals schwappte die Einwohnerzahl kurzzeitig über die magische 50.000er Marke - Tür und Tor hätten offen gestanden für die Ansiedlung von Unternehmen, deren Angestellte sich den Kunden besonders intensiv zuwenden. Das jedoch wollte man in Albstadt nicht, und so hat das Regierungspräsidium Tübingen eine so genannte Sperrbezirksverordnung erlassen, die für die gesamte Stadt gilt. Inzwischen ist die Zahl der Einwohner längst wieder unter die 50.000er-Marke gesunken, doch der Sperrbezirk Albstadt besteht weiter. Somit ist Albstadt laut Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen die einzige Stadt in Baden-Württemberg unter 50.000 Einwohnern, für die eine solche Verordnung gilt. In Ulm mit 120.000, in Tübingen mit 85.000 und in Friedrichshafen mit 57.000 Einwohnern - auch für sie ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig - gelten solche Verordnungen ebenfalls. Mit einem Unterschied: Dort sind nur bestimmte Bezirke betroffen, nicht die ganze Stadt. Ein Rotlichtmilieu darf dort also bestehen – in Albstadt ist diesem der Riegel vorgeschoben, selbst wenn die Stadt jemals wieder mehr als 50.000 Einwohner haben sollte. Diese Aussicht freilich ist theoretisch: Derzeit sind es nicht mal mehr 45.000.