Der Spielsucht entgegentreten möchte der Albstädter Gemeinderat. Foto: Spata Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat will die Innenstadt frei von Vergnügungsstätten halten

Albstadt-Ebingen (hol). Wettbüros, Spielhallen, Sex-Kinos, Nachtlokale: Die Stadt Albstadt erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Betreibern von Vergnügungsstätten, die sich ansiedeln wollen. Solche Nutzungen darf die Kommune nicht generell aus moralischen Gründen ausschließen; die Ablehnung derartiger Etablissements muss städtebaulich begründet sein. Deshalb ist eine gesamtstädtische Konzeption erforderlich, um potenzielle Standorte zu ermitteln, an denen die negativen Folgeerscheinungen dieser Nutzungsformen möglichst gering sind.

Der Entwurf für eine solche Konzeption liegt dem Stadtplanungsamt mittlerweile vor. Dafür gibt es Kategorien von 1 – Kino – bis 3c – Betriebe mit sexuellem Charakter. Erste Grundsätze sind erarbeitet – gerade auch mit Blick auf die Innenstadt von Ebingen. Demnach sollen Vergnügungsstätten und Wettbüros künftig auf Teilbereiche begrenzt werden, so lange sie ein geringes Störpotenzial haben. Nutzungsformen mit hohem Störpotenzial – etwa Spielhallen und Diskotheken – sollen minimiert und einigen besonderen Standorten zugewiesen werden. Bei künftigen Ansiedlungen sollen Vergnügungsstätten grundsätzlich an einzelnen Standorten und Gebieten konzentriert werden. An anderen Standorten sollen Vergnügungsstätten generell ausgeschlossen sein.

Aus diesem Grund votierte der Gemeinderat am Donnerstag für den Bebauungsplan "Innenstadt". Er soll die Ziele planungsrechtlich absichern und damit einer negativen städtebaulichen Entwicklung in der Ebinger Innenstad vorbeugen. Für CDU-Stadträtin Juliane Gärtner der richtige Schritt, um Spielhöllen und Vergnügungsstätten auszuschließen und damit den Verlockungen für die Jugendlichen einen Riegel vorzuschieben. "Damit tragen wir dazu bei, der Spielsucht Einhalt zu gebieten." Ein Argument, dem sich auch Manuela Heider, Fraktionschefin der Freien Wähler, anschloss: "Wir sollten jede Möglichkeit der Einschränkung nutzen."

Derweil sorgte Philipp Kalenbach für Heiterkeit im Gremium: Er sinnierte darüber, was unter der Kategorie 3c "Betriebe mit sexuellem Charakter" zu verstehen sei, und fragte, wohin man denn die Albstädter Hotelgäste abends schicken solle. Baubürgermeister Udo Hollauer hatte die Antwort parat: "Drücken Sie denen ein Kulturjournal in die Hand!"