Formschnitt: Diese Haselnusssträucher wurden auf den Stock gesetzt, um verpflanzt zu werden. Foto: Schwarzwälder-Bote

Bauarbeiten an geplanter Ferienwohnanlage haben begonnen / Bebauungsplan rechtskräftig

Von Martin Kistner

Albstadt-Ebingen. Am Donnerstag hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Sondernutzungsgebiets "Mehlbaum V" gefasst; am Samstag war bereits der Gärtner vor Ort. Seit gestern wird gebaggert.

Damit ist der Streit, der im Winter um das Bauprojekt am westlichen Rand des Wohngebiets Mehlbaum entbrannt war, beigelegt. Wenn auch vielleicht nicht gänzlich einvernehmlich: Zwar war den Anwohnern, die keine Ferienwohnungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft wünschten, längst klargewesen, dass sie vielleicht Änderungen von Planungsdetails erwirken, aber nicht das Projekt als solches verhindern würden. Trotzdem fühlte sich Günther Fischer, einer der Wortführer des Protests im "Mehlbaum", ein wenig überfahren, als er am Freitagabend auf dem künftigen Bauland einen Menschenauflauf wahrnahm und am Samstagnachmittag der Landschaftsgärtner auftauchte und die Motorsäge an die Haselnusssträucher legte. Fischer wusste von nichts. Er war nicht im Gemeinderat gewesen, und die Mitteilung der Stadt, dass der Bebauungsplan beschlossen und rechtskräftig sei, hatte ihn auch noch nicht erreicht – sie ist erst Anfang dieser Woche verschickt worden.

Das führte zu Orientierungsproblemen. Auf seine Anfrage erfuhr Fischer, dass man einen "Formschnitt" vornehme, um die Sträucher anschließend auf die Südseite des Geländes zu verpflanzen; allerdings nahm sich dieser Formschnitt" in seinen Augen wie ein Kahlschlag aus. Eine schriftliche Lizenz für die Arbeiten auf dem Gelände konnte der Bauleiter nicht vorweisen; Fischer verständigte daraufhin die Polizei, die aber ihrerseits erklärte, keine Handhabe für ein Eingreifen zu haben. Im Rathaus war am Samstagnachmittag niemand zu erreichen.

Dafür am Montag. Wie Baubürgermeister Udo Hollauer auf Anfrage des Schwarzwälder Boten darlegte, war der Formschnitt tatsächlich ein Formschnitt – die Sträucher wurden praktisch auf den Stock gesetzt, aber sie werden am neuen Standort wieder ausschlagen. Vorwürfe, im Gebiet werde biologisch "tabula rasa" gemacht, weist Hollauer von sich – die Bauherrschaft habe durch eine Biologin eine zusätzliche "artenschutzrechtliche Relevanz-prüfung" mit zwei Ortsbege-hungen vornehmen lassen. Auch die schriftliche Baugenehmigung sei mittlerweile ausgestellt; es gehe alles mit rechten Dingen zu.

Dass dem so ist, davon geht auch Günther Fischer aus. Theoretisch könnten er oder andere Anwohner, die am Projekt Ferienwohnanlage Anstoß nahmen, noch beim Regierungspräsidium Widerspruch gegen den Satzungsbeschluss einlegen und gegebenenfalls vor Gericht ziehen, falls der Widerspruch abgewiesen wird. Doch weder der Widerspruch noch eine Klage hätten aufschiebende Wirkung; Fischer verzichtet dankend. Er erkennt auch an, dass die Änderung der Planung – die Enzianstraße wird ins Gebiet "Mehlbaum V" verlängert und läuft in einen Wendehammer aus – den Wünschen der Anwohner entgegenkommt.

Eine Irritation bleibt dennoch zurück: Dass bereits gebaut werden darf, obwohl der geänderte Flächennutzungsplan noch bis zum 3. September ausliegt und theoretisch Bedenken vorgebracht werden können, wundert Fischer – er fühlt sich, wie gesagt, überfahren. Der Baubürgermeister verweist jedoch darauf, dass gegen den Flächennutzungsplan auch keine anderen Bedenken vorgebracht werden dürften als gegen den Bebauungsplan. Und dieses Verfahren ist seit Donnerstag abgeschlossen.