Gericht verurteilt sieben gewalttätige junge Männer aus Albstadt. Tritt gegen Kopf.

Albstadt - "Alle sind Mittäter." Daran zweifelte Richter Herbert Anderer nicht. Die Spanne der Strafen, die er gegen sieben junge Männer verhängte, reicht von gemeinnütziger Arbeit bis zu mehrjähriger Haft.

Beleidigung, Hehlerei, Nötigung, schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag: Die Liste der Anklage war lang, die Vorwürfe wogen schwer. "Sinnlos, wahllos, grundlos", wie der Richter in seiner Urteilsbegründung betonte, waren die Angeklagten aus dem Raum Albstadt zu Werke gegangen. Sie schlugen und traten auf ihr Opfer ein, auch als dieses bereits am Boden lag. Der Tritt gegen den Kopf, das äußerst brutale Vorgehen – am Ende führte es für vier der jungen Männer zu einer Anklage wegen versuchten Totschlags.

Besteht das Bewusstsein, dass ich den anderen zu Tode bringen kann? Das war eine der zentralen Fragen, mit denen sich die Große Jugendkammer des Landgerichts Hechingen auseinanderzusetzen hatte. Trotz der Schwere der Tat, kam diese am Ende zur Ansicht: Nein – die Täter hatten nicht die Absicht, ihr Opfer zu töten. Ihre Motivation war lediglich, irgendjemanden niederzuprügeln, ihn massiv zu verletzen.

Tritte gegen den Kopf eines Menschen – wovor viele früher noch zurückgeschreckt seien, gehöre heute durchaus zum Repertoire einer normalen Schlägerei, konnte der Richter aus seiner Berufslaufbahn berichten. Auch wenn es in diesem Fall nicht zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kam, zog die Brutalität der Tat – für eines der Opfer hatte sie einen Krankenhausaufenthalt zur Folge – dennoch hohe Haftstrafen nach sich.

Insgesamt sechs der Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der Rädelsführer muss für drei Jahre und ein Mittäter für drei Jahre und drei Monate. Es folgten Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten, einem Jahr und sechs Monaten und neun Monaten. Lediglich die beiden letzteren wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der siebte Angeklagte kam mit 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.

Die jungen Männer sind teils einschlägig vorbestraft. Alle haben Biografien, die, wie der Richter betonte, davon zeugen, dass sie "nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und vom Schicksal begünstigt sind." Gewalt im Elternhaus, Alkohol- und Drogenkonsum, in einigen Fällen auch psychische Auffälligkeiten – das alles waren Faktoren, die das Gericht in seine Urteilsfindung einbezog.

"Ich würde mich freuen, wenn Sie das Verfahren zum Anlass nehmen würden, eine Änderung herbeizuführen", gab der Richter den Männern mit auf den Weg, denen er in seiner Urteilsbegründung eindringlich ins Gewissen geredet hatte.

Den in Albstadt verübten Taten stellte er die Verhaltensregeln im Fußball gegenüber: Trotz "gelber Karte" hätten die Angeklagten dennoch weitergemacht und dabei "nicht nur foul gespielt", sondern "die menschlichen Grundregeln des Miteinanders auf den Kopf gestellt".