Familienpass: Stadt gibt Gutscheine aus

Albstadt. Die Stadt Albstadt stellt für das Jahr 2017 neue Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass aus. Alle, die zum Kreis der Berechtigten gehören, können mit der Gutscheinkarte und dem Landesfamilienpass kostenfrei oder zu ermäßigtem Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen des Landes Baden-Württemberg besuchen. 20 solcher Besuche sind möglich; bei jedem ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Es gibt zwei Sorten von Gutscheinen: speziell bezeichnete, die zum einmaligen kostenfreien Eintritt ins jeweilige Haus berechtigen, und sechs Gutscheine für "Sonstige Objekte", mit denen man – auch mehrmals im Jahr – umsonst weitere Schlösser, Gärten oder Museen ohne eigenen Gutschein besuchen kann. Welche das sind, können Interessenten der Internetseite www.schloesser-und-gaerten. de und der Internetseite des Sozialministeriums unter www.sozialministerium-bw. de entnehmen. Die Links "Soziales", "Familie", "Leistungen" und "Landesfamilienpass" führen zu den Informationen.

Nicht immer gilt die Sonderregelung

Es kann vorkommen, dass der Landesfamilienpass in Landeseinrichtungen nicht anerkannt wird, wenn dort gerade Sonderveranstaltungen über die Bühne gehen. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Rathaus Albstadt, im Bürgerbüro Tailfingen und in allen Ortsämtern.