270 .000 Euro soll ein chinesischer Restaurantbetreiber in Albstadt an Steuern hinterzogen haben. Symbolbild. Foto: Nixx Photography/ Shutterstock

Zwei Chinesen wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Kasse in Restaurant manipuliert.

Albstadt/Hechingen - Der Prozess gegen zwei Chinesen, die in ihrem Restaurant 270 000 Euro Steuern hinterzogen haben sollen, beginnt noch einmal ganz von vorne. Der Grund: Weil am Freitag ein Dolmetscher nicht zur Verhandlung erschien, konnte die Frist der Strafprozessordnung nicht eingehalten werden.

270 000 Euro soll ein chinesischer Restaurantbetreiber in Albstadt an Steuern hinterzogen haben; das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Hierzu soll er seine Kasse manipuliert haben, so dass diese falsche oder keine Bons ausstellte. Das hinterzogene Geld überwies er regelmäßig nach China; dabei soll ihm sein Adoptivsohn geholfen haben.

Seit Wochen wird deshalb vor dem Hechinger Amtsgericht gegen die Beiden verhandelt. Zeugen wurden verhört, Protokolle verlesen, Dokumente gesichtet. Eine ganze Reihe von Verhandlungs-tagen ist mittlerweile über die Bühne gegangen, von denen jeder mehrere hundert Euro gekostet hat. Mitangeklagt war ursprünglich auch die Ehefrau des Restaurantbetreibers. Da sie jedoch weder schreiben noch lesen und – ebenso wie ihr Mann – kein Deutsch kann, ging der Richter davon aus, dass sie nicht in der Lage sei, Steuern zu hinterziehen, und hat ihr Verfahren eingestellt.

Am Freitag hätte der Prozess fortgesetzt werden sollen, doch der bestellte Dolmetscher erschien nicht. Wie der Richter herausfand, hatte der Mann keine Ladung zu dem Termin erhalten und war auch nicht in der Lage, kurzfristig zu erscheinen. Die Strafprozessordnung erlaubt jedoch lediglich eine Unterbrechung von maximal drei Wochen. Paragraf 229 besagt: "Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen."

Im Zentralregister steht: kein Eintrag

Das war die Ausgangslage: Konnte der Prozess am Freitag nicht fortgesetzt werden – was ohne Dolmetscher eigentlich nicht geht – war die Hauptverhandlung geplatzt und musste neu aufgerollt werden. Die Zeugen mussten erneut befragt, Protokolle erneut verlesen werden, Staatsanwaltschaft und Verteidiger mit ihrer Arbeit von vorne anfangen. Ohnehin war es schwierig gewesen, in der Urlaubszeit diesen Termin am Freitag festzulegen und Richter, Schöffen, Verteidiger und Staatsanwaltschaft erneut zusammen zu bringen. Um zu verhindern, dass der bisherige Aufwand umsonst war, schlug der Richter vor, zumindest den aktuellen Eintrag im Zentralregister über die beiden Angeklagten zu verlesen. Darin stehe: kein Eintrag.

Voraussetzung dafür wäre jedoch gewesen, dass die beiden Angeklagten – von denen zumindest der Sohn nach Ansicht der Staatsanwältin "gut Deutsch" spricht – diese Worte verstehen. Daraufhin berieten sich die beiden Verteidiger mit den Angeklagten und erklärten dann, sie könnten nicht garantieren, dass ihre Mandanten auch nur diesen wenigen Sätzen folgen könnten. So blieb dem Richter nichts anderes übrig, als die Hauptverhandlung zu beenden. Jetzt geht das ganze Verfahren von vorn los. Bis es soweit ist, können mehrere Monate vergehen, da das Schöffengericht zurzeit andere dringliche Strafverfahren zu bearbeiten hat.