Vor dem Landgericht Hechingen muss sich derzeit ein 54-jähriger Mann verantworten. Foto: Ungureanu

Schaden beläuft sich nach Schätzung des Insolvenzverwalters auf 750.000 Euro.

Hechingen/Albstadt - Im Prozess gegen den früheren Geschäftsführer einer Albstädter Reinigungsfirma, der eine halbe Million Euro aus seinem insolventen Unternehmen abgezogen und teilweise für private Zwecke genutzt haben soll, sind am zweiten Verhandlungstag diverse Zeugen gehört worden, unter anderem der Insolvenzverwalter.

Dem heute 54-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, während des Insolvenzverfahrens ein geheimes Konto geführt zu haben – er selbst behauptet, er habe es lediglich für Geschäftszwecke genutzt. Die vom Insolvenzverwalter angestrebte Rettung der Firma gelang am Ende nicht; sie musste geschlossen werden.

Als erste Zeugin wurde eine ehemalige Mitarbeiterin gehört. Die heute 27-jährige hatte 2010 eine kaufmännische Ausbildung angetreten und gab gegenüber dem Gericht an, wie viele andere Mitarbeiter weder vom laufenden Insolvenzverfahren noch von der geheimen zweiten Kasse etwas geahnt zu haben. Etwa zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung sei es mehrfach zu Auseinandersetzungen mit dem Geschäftsführer gekommen: Löhne seien nicht mehr bezahlt, Fahrtkosten nicht mehr vergütet worden; zuletzt, so die Zeugin, habe sie den Betrieb ohne Zeugnisse oder auch nur Tätigkeitsnachweise verlassen – bis heute habe sie keine erhalten.

Ähnliches war von der zweiten Zeugin zu hören, die seinerzeit als Reinigungskraft beschäftigt war. Auch sie will nichts von der schlechten Lage des Betriebs gewusst haben, auch sie berichtete von Schwierigkeiten bei der Lohnauszahlung. Die beiden Aussagen deckten sich noch in einem anderen Punkt: Die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter sei schwierig gewesen – und er habe einem auch nicht wirklich weiterhelfen können.

Die Aussage eines anderen ehemaligen Angestellten wurde vom Richter verlesen, da er aus beruflichen Gründen verhindert war. Auch in seinem Fall seien Lohn- und Spesenzahlungen irgendwann ausgeblieben, auch er habe erst ganz zum Schluss, als er seinen Aufhebungsvertrag einforderte, von der laufenden Insolvenz erfahren. Die Vermieterin berichtete von ständigen Konflikten: Der Geschäftsführer habe "geschaltet und gewaltet", als sei er der Eigentümer des Hauses, in dem sich sowohl die Büroräume der Firma als auch seine Privatwohnung befanden, und diverse, zum Teil sehr kostspielige Veränderungen an Haus und Einrichtung vorgenommen: Kamin, neue Heizung, Whirlpool.

"Ein Insolvenzverfahren dient dazu, die Interessen der Gläubiger zu befriedigen." Dies, so der einstige Insolvenzverwalter, sei dem Angeklagten nicht in vollem Umfang bewusst gewesen. Dass Absprache und Kooperation seinetwegen nicht funktioniert hätten, wie es der Angeklagte am ersten Verhandlungstag behauptet hatte, bestritt der Zeuge. Umgekehrt sei es gewesen: "Plötzlich lagen Rechnungen und Belege auf meinem Tisch, die ich nie genehmigt hatte. Und die Dokumentation war auch noch lückenhaft." Der Angeklagte habe Mitarbeiter gekündigt und Gerichtsprozesse angestrengt, ohne ihn zu benachrichtigen und seine eigentlich notwendige Zustimmung einzuholen. Er habe seine Angestellten angewiesen, ihm, dem Insolvenzverwalter, Informationen vorzuenthalten, und er habe eigenmächtig Entscheidungen getroffen, die der Umsetzung des Insolvenzplans abträglich gewesen sein. Wäre dieser umgesetzt worden, beteuerte der Zeuge, dann hätte der Betrieb profitabel wirtschaften können. Und das Parallelkonto? "Es bestand keine Notwendigkeit, es zu eröffnen." Wie hoch er den Gesamtschaden einschätzt? "Mindestens 750 000 Euro."