Der IG-Metall-Bevollmächtigte Walter Wadehn geht hart mit der grün-roten Landesregierung ins Gericht

Albstadt. Scharfe Kritik an der grün-roten Regierung und ihrem Ministerpräsidenten hat Walter Wadehn, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Albstadt, bei einem Treffen der Betriebsräte aus dem Bereich Albstadt geübt. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg sei mit dem Versprechen gestartet, auch in Baden-Württemberg ein Bildungszeitgesetz wie in den meisten anderen Bundesländern auf den Weg zu bringen. Auf dieses Gesetz warteten die Beschäftigten noch vergebens, kritisierte Wadehn, weil Ministerpräsident Kretschmann und die "grüne Partei" auf der Bremse stünden. Das Bildungszeitgesetz würde es den Beschäftigten ermöglichen, eine bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber zu bekommen, um an Intensiv-Sprachkursen oder Fortbildungskursen, aber auch sich ehrenamtlich weiterzubilden. Der IG-Metall-Bevollmächtigte befürchtet, dass sich die grüne Partei der Wirtschaft als "neue FDP" anbiedern wolle. Wadehn wies die Metall-Betriebsräte darauf hin, dass das An- und Ablegen auffälliger Dienstkleidung zur Arbeitszeit gehöre. Umkleidezeiten gehörten zur geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden durch vorgeschriebene Dienstleistung lediglich dem Arbeitgeber nütze und nicht zu Hause angelegt werden dürfe. Der Betriebsrat habe bei der Festsetzung der Umkleidezeit ein volles Mitbestimmungsrecht. Während der Betriebsrätesprechstunde beklagten die Betriebsräte den oft stattfindenden Stundenverfall von Arbeitszeit, besonders im Angestelltenbereich. Wadehn wies darauf hin, dass lediglich Arbeitszeiten, die täglich länger als zehn Stunden dauerten, durch eine Betriebsvereinbarung gekappt werden könnten. Dagegen müssten sämtliche Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden erfasst und bezahlt werden. Betriebsvereinbarungen, die eine Arbeitszehn-Stunden-Grenze vorsähen, seien rechtsunwirksam.

Die IG Metall verwies auch auf das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes während der Elternzeit. So könnten Betriebsräte eine unbefristete Besetzung eines Arbeitsplatzes eines Beschäftigten, der in Elternzeit ist, ablehnen, um den Arbeitsplatz des Beschäftigten in Elternzeit zu schützen. Die Betriebsräte beklagten, dass es immer wieder vorkomme, dass besonders Frauen nach der Elternzeit feststellen müssten, dass ihr Platz durch andere Beschäftigte besetzt worden sei und Beschäftigte dann oft von Arbeitgebern mit Aufhebungsverträgen konfrontiert würden oder diese Mitarbeiter auf nicht gleichwertige Arbeitsplätze verwiesen. Zur Durchsetzung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehöre, so Wadehn, besonders der Schutz des Arbeitsplatzes von Beschäftigten in Elternzeit.