Ein früherer Albstädter Restaurantbetreiber, seine Frau und sein Adoptivsohn müssen sich vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Archiv

Früherer Albstädter Restaurantbetreiber, Frau und Adoptivsohn vor Gericht. Steuerhinterziehung von 270.000 Euro.

Albstadt/Hechingen - Wegen Steuerhinterziehung in der Größenordnung von 270.000 Euro müssen sich ein früherer Albstädter Restaurantbetreiber, seine Frau und sein Adoptivsohn vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Dem 53-jährigen Chinesen wird vorgeworfen, in den Veranlagungsjahren 2008 bis 2012 nur einen Teil seiner Umsätze und Einnahmen gegenüber dem Finanzamt Balingen angegeben und den Fiskus damit um einen Teil – in der Regel den größeren – von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer geprellt zu haben.

2008, so die Anklage, seien 64 431 Euro hinterzogen worden, 2009 48 297 Euro, 2010 25.101 Euro, 2011 49.030 Euro und 2012 85.569 Euro. Das Geld wurde nach den Erkenntnissen der Steuerfahnder auf Konten abgezweigt, welche die Mitangeklagten, Frau und Stiefsohn, bei verschiedenen Geldinstituten eingerichtet hatten: In regelmäßigen Abständen wurden dort vierstellige Beträge, im Regelfall 5000 Euro, bar eingezahlt; bei fünf Veranschlagungsjahren macht das Steuerhinziehung in fünf Fällen. Der 49 Jahre alten Ehefrau wird Beihilfe in drei, dem 29-jährigen Stiefsohn Beihilfe in fünf Fällen angelastet.

Die drei Angeklagten ließen am ersten Verhandlungstag über ihre Anwälte erklären, dass sie lediglich Aussagen zur Person, nicht jedoch zur Sache machen würden. Das Gericht muss sein Urteil damit auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Beweismitteln wie Wareneingangsrechnungen, Registrierkassenspeichern und Kontoauszügen fällen – wobei auch nicht alle geladenen Zeugen zur Verfügung stehen; zwei sollen dauerhaft erkrankt sein und sind entschuldigt. Die Staatsanwältin geht jedoch davon aus, dass sie den Schuldnachweis auch ohne diese beiden erbringen kann.

Dass dieser Nachweis andere als strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, ist unwahrscheinlich; mit Steuerrückzahlungen ist nicht zu rechnen, wenn die Angeklagten korrekte Angaben zu ihrer Vermögenslage machen – zur Person äußern sie sich ja. Danach sind sie arm wie die Kirchenmäuse; die beiden Männer arbeiten in niedrig bezahlter Stellung in chinesischen Restaurants, die Frau ist arbeitslos. Die Eheleute, die sich erst in Deutschland kennengelernt haben, sind seit Mitte der 1990er Jahre im Land, der junge Mann, leiblicher Sohn der Frau aus einer früheren Ehe, seit 2003.

Deutsch sprechen dem Anschein nach alle Drei nicht, zumindest nicht vor Gericht, wo dessen Fragen und die Aussagen der Angeklagten von einem Dolmetscher übersetzt werden. Der Prozess wird am Mittwoch, 17. Mai, um 9 Uhr mit der Zeugenvernehmung fortgesetzt.