Grundbuchämter in Ebingen und Winterlingen werden zum 23. November aufgehoben

Albstadt/Winterlingen. Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden die Grundbuchämter in Ebingen und Winterlingen beim Notariat Ebingen zum 23. November aufgehoben. Letzter Tag, an dem die Grundbuchämter geöffnet haben, ist der 16. November.

Ab dem 23. November 2015 werden die Grundbuchämter zentral beim Amtsgericht Sigmaringen geführt. Aus Gründen der Überleitung sind vom 16. November bis zum Eingliederungsstichtag 23. November keine Grundbucheintragungen möglich. Das Notariat mit den weiteren Funktionen – Beurkundung, Betreuung und Nachlass – bleibt bis Ende 2017 bestehen. Einsicht in das elektronische Grundbuch und Abschriften daraus können Interessierte ab dem 23. November bei der Grundbuchein- sichtsstelle der Stadt Albstadt, Abteilung Liegenschaften, Marktstraße 35, 72458 Albstadt, beantragen. Erreichbar ist die Einsichtsstelle zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses.