Aus Geldmangel hat der Angeklagte zwei billige Handwerker aus Kasachstan zu sich geholt, beherbergt und beschäftigt. Foto: dpa

41-jähriger Albstädter vor Amtsgericht. Strafmaß am unteren Rand, laut Richterin "nicht der typische Schleuser".

Albstadt-Ebingen - Ein 41-jähriger Albstädter ist am Montag vom Amtsgericht Albstadt wegen Einschleusens von Ausländern zu 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden.

Das Strafmaß "am untersten Rand" begründete die Richterin damit, dass der Angeklagte "nicht der typische Schleuser" sei. Im Haus des in Kasachstan geborenen Deutschen waren umfangreiche Arbeiten angestanden, und da er klamm war, hatte er zwei billige Handwerker aus Kasachstan zu sich geholt, beherbergt und beschäftigt.

"Wie sind Sie darauf gekommen – übers Internet?", fragte die Richterin den 41-Jährigen. Nein. Der Mann war auf der Suche nach einem Familienwagen mit Anhängerkupplung nach Rostock gekommen und hatte dort einem Autohändler von den anstehenden Arbeiten erzählt und wie teuer diese in Süddeutschland seien. Worauf er den Tipp erhielt, Handwerker aus Kasachstan anzuheuern. Das tat der Albstädter – und half den Kasachen auch bei der Einreise. "Ich wusste zwar, dass das nicht in Ordnung war. Aber, dass es in einem Strafverfahren enden würde, hätte ich nicht gedacht." Von Mai 2015 bis Februar 2016 wohnten die beiden Männer im Haus des Angeklagten; sie reisten in diesem Zeit mehrmals in ihre Heimat.

Schon im Vorfeld der Verhandlung hatte der Angeklagte seine Tat eingestanden. Ihm war vor allem an einem gelegen: Er wollte seine Strafe unbedingt unter 91 Tagessätzen halten, um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden. Denn zur Zeit ist der zweifache Vater Hausmann und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz als Bürokaufmann. Und da ist eine Vorstrafe fast schon ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung.

"Der Angeklagte ist nicht der typische Täter für dieses Delikt", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass er noch einmal straffällig werde. Der Verteidiger betonte, dass die beiden Kasachen "keine Arbeit im harten Sinne" verrichten mussten. "Sie gehörten fast schon zur Familie." Die Richterin beließ es bei 90 Tagessätzen – allerdings fiel der Betrag höher aus als vom Staatsanwalt beantragt.