Infoabend über Arbeitnehmerhaftung

Albstadt-Ebingen. Einen Informationsabend zum Thema "Arbeitnehmerhaftung im Betrieb" hat der ver.di-Ortsverein Zollernalbkreis in der "Grünen Au" in Ebingen veranstaltet. Der Referent, Michael Sütterle von der gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung GUV/Fakulta, verwies zu Beginn seiner Ausführungen darauf, dass praktisch jede Tätigkeit, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verrichtet werde, mit der Gefahr einer Schädigung von Arbeitgebereigentum oder einer Drittschädigung verbunden sein könne – entsprechend wichtig sie die Frage der Haftung.

Im Bereich der Arbeitnehmerhaftung unterscheidet die Rechtssprechung laut Sütterle drei Stufen von Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit voll – wobei es auch hier Haftungsbeschränkungen geben könne.

Anhand von Videoaufnahmen aus Überwachungskameras zeigte Sütterle, wie schnell durch Fehler ein Schaden entstehen kann, für den man haften muss; als Beispiele führte er Fälle aus der Praxis an: Kunstfehler im Krankenhaus, Versehen bei der Postzustellung, den Verlust des Dienstschlüssels. Es könne einem Arbeitnehmer unter Umständen passieren, dass er mit einem beträchtlichen Teil seines Einkommens haften müsse. Sütterle schloss seinen Vortrag deshalb mit der Empfehlung, sich nicht nur arbeits-, sondern auch haftungsrechtlich abzusichern.