Zum Gerichtstermin in Hechingen tauchte einer der drei Angeklagten nicht auf. Foto: Maier

Gerichtsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten muss abgebrochen werden.

Albstadt-Tailfingen - Wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten hat gestern die Hauptverhandlung gegen drei Albstädter im Amtsgericht Hechingen stattgefunden.

Einer der drei Angeklagten tauchte aber gar nicht auf und war telefonisch auch nicht zu erreichen. "Vielleicht hat er auch nur verschlafen", sagte der Verteidiger des Angeklagten und zögerte eine Wartezeit von 15 Minuten heraus. Der Angeklagte war dann aber immer noch nicht erreichbar und erschien auch nach der Wartezeit nicht im Gerichtssaal. Der Richter ordnete eine Vorführung an, da der Angeklagte unentschuldigt vom Termin fern geblieben war.

Nach einer weiteren Pause von 45 Minuten verkündete der Staatsanwalt, dass das Polizeirevier Albstadt herausgefunden habe, dass der Angeklagte seit drei bis vier Tagen nicht an seinem Wohnort gewesen und auch nicht zu seiner Arbeitsstelle gekommen sei.

Die Hauptverhandlung wurde daraufhin abgebrochen und auf Donnerstag, 22. Oktober, ab 8.30 Uhr verschoben. Alternativtermine sind Mittwoch, 4. November, und Donnerstag, 5. November, jeweils ab 8.30 Uhr. Die Staatsanwältin forderte einen Haftbefehl gegen den nicht erschienenen Angeklagten aufgrund der Missachtung des Vorführungsbefehls und des unbekannten Aufenthalts.