Begriffe für letzte Ruhe im Wald geschützt
Albstadt (key). Wie soll die Stadt Albstadt nur jenes Stück des Tailfinger Waldfriedhofs bezeichnen, auf dem die Toten unter Bäumen und nicht in herkömmlichen Gräbern mit steinerner Einfassung und Grabstein die letzte Ruhe finden?
Der Begriff "Friedwald" ist ein eingetragenes Markenzeichen und darf deshalb für das betreffende Gelände in Tailfingen nicht verwendet werden. In der Diskussion über die Einrichtung desselben hatten einige Gemeinderäte deshalb den Begriff "Ruheforst" verwendet, der dann auch prompt in die Zeitungsberichterstattung eingeflossen war. Doch wie sich nun herausstellt, ist dieser Begriff eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke und für die "RuheForst GmbH" mit Sitz in Hilchenbach geschützt.
Die Stadt Albstadt weist deshalb darauf hin, dass beide Begriffe nicht verwendet werden dürfen – und freut sich über Vorschläge für nicht geschützte Alternativ-Begriffe.