IG Metall: Positionen der Parteien geprüft

Albstadt-Lautlingen. Die Positionen der Parteien in Sachen Arbeitspolitik waren Gesprächsthema beim jüngsten Treffen der Betriebsratsvorsitzenden der IG Metall Albstadt. Walter Wadehn, der Erste Bevollmächtigte, warnte davor, dass die Arbeitgeber nach der Bundestagswahl und einem etwaigen Wechsel der Regierungskoalition versuchen könnten, den Acht-Stunden-Tag zu kippen – sie könnten dabei auf die Schützenhilfe der FDP hoffen, die ihre Forderung nach einer Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit unterstütze. Für rund 6000 Metall- und Elektro-Beschäftigten in den Landkreisen Zollernalb, Sigmaringen und Tuttlingen stehe der Acht-Stunden-Tag indes ebensowenig zur Disposition wie die Mindestruhezeit von elf Stunden; dies habe eine Befragung der IG Metall ergeben. Die "Arbeit auf Abruf", so Wadehn, müsse unbedingt eingedämmt werden.

Interessant fanden die Betriebsräte den Vorschlag der Grünen, einen Flexi-Zuschlag für flexible Arbeitszeiten einzuführen. Besonders Frauen säßen oft in der Teilzeitfalle; ihr Wunsch, wieder länger arbeiten, stoße bei vielen Arbeitgebern auf Ablehnung. Während SPD, Linke und Grüne sich für ein Rückkehrrecht aussprächen, überließen die Unionsparteien das Thema lieber den Tarifpartnern.

Sehr schwammig, so Wadehn, seien die Vorstellungen der meisten Parteien zur lebensphasenorientierten Arbeit, bei der Erziehung und Pflegezeiten familienfreundlich berücksichtigt werden, doch auch hier stünden Grüne, Linke und SPD den Gewerkschaftsforderungen näher. Dies gelte auch für die Themen Arbeitszeit, Pflegezeit und Weiterbildung, wo CDU, FDP und AfD sehr undurchsichtige Positionen einnähmen oder sich gar nicht äußerten. Inakzeptabel sei wegen der hohen Abschläge das scheinbar arbeitnehmerfreundliche FDP-Angebot einer Rente mit 60.

Auf Rückfrage der Betriebsräte versicherte Wadehn, dass Mitarbeiter während des Urlaubs für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein müssten– dies habe das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Der Erste Bevollmächtigte verwies ferner darauf, dass in tarifgebundenen Betrieben auch Aushilfskräfte ein Anrecht auf tarifliche Bezahlung, Urlaub und zusätzliches Urlaubsgeld hätten und in nicht tarifgebundenen Betrieben zumindest der Grundsatz "Equal Pay" gelte. Der aushilfsbeschäftigte Schüler oder Student müsse also zumindest das Grundentgelt eines vergleichbaren Beschäftigten erhalten. Der tarifliche Mindestlohn für Ferienbeschäftigte betrage in der Metall- und Elektroindustrie 15,20 Euro, doch bedauerlicherweise ertappe die IG Metall immer wieder Arbeitgeber, die, obwohl sie tarifgebunden seien, Schülern und Beschäftigten wenig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlten.