Betrifft: Überschreitung der Toleranzgrenze Ich traute meinen Augen nicht, als ich

Betrifft: Überschreitung der Toleranzgrenze Ich traute meinen Augen nicht, als ich eine amtliche Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit erhielt. Eine zulässige Geschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde in der Sonnenstraße soll ich um acht Kilometer pro Stunde, also Schrittgeschwindigkeit, überschritten haben – macht insgesamt 18 Stundenkilometer. Als "Rasen" kann man das sicher nicht bezeichnen. Viele Autofahrer werden mir zustimmen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zehn Stundenkilometern fast einer Willkür gleichkommt. Muss die Obrigkeit zu solchen Mitteln greifen, um die teuren Messgeräte zu finanzieren? Ich selbst lebe in einer Zone mit Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer – wegen einer Schule und eines Kindergartens. Bei einer Messung müssten hier 70 Prozent aller Autofahrer – die Raser – ihren Führerschein abgeben. Die Raser vom Bol, die mit überhöhter Geschwindigkeit – bis zu 80 Stundenkilometer – unterwegs sind, sollten die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. Bei der Messung in der Sonnenstraße am 27. Mai vormittags müßten eigentlich viele Autofahrer von einer Geschwindigkeitsüberschreitung betroffen sein. Ich betrachte das als Abzocke. FraJo Schöning, Albstadt