Der Vorsitzende des Energieversorgers EnBW, Frank Mastiaux, wird sich am Dienstag den Fragen der Aktionäre stellen müssen. Foto: dpa

Alte Anlagen verursachen hohe Kosten, neue Anlagen für Wind- und Wasserkraft erfordern hohe Investitionen. Auf der Hauptversammlung am Dienstag will sich EnBW ein geschlossenes Votum der Anteilseigner holen.

Alte Anlagen verursachen hohe Kosten, neue Anlagen für Wind- und Wasserkraft erfordern hohe Investitionen. Auf der Hauptversammlung am Dienstag will sich EnBW ein geschlossenes Votum der Anteilseigner holen.

Karlsruhe - Der drittgrößte deutsche Stromversorger EnBW wirbt auf der Hauptversammlung am kommenden Dienstag um ein klares Mandat für den schwierigen Weg durch die Energiewende. Die rund 1000 in Karlsruhe erwarteten Aktionäre der EnBW Energie Baden-Württemberg AG sollen über mehrere Beschlüsse abstimmen, die sich aus der Neuordnung der Konzernstruktur ergeben. Diese ist Teil der Maßnahmen, mit denen sich das Unternehmen in einer völlig veränderten Branche bis 2020 neu erfinden will.

Druck auf Ertragslage wächst

Im vergangenen Jahr blieb EnBW unterm Strich ein Gewinn von 51 Millionen Euro nach 484 Millionen im Vorjahr. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet das Unternehmen aber mit einem weiteren Druck auf die Ertragslage. Für 2013 gibt es jedenfalls eine Dividende - vorgeschlagen sind 0,69 Euro je Aktie. Auf der Hauptversammlung haben die Anteilseigner Gelegenheit, Vorstandschef Frank Mastiaux zu seiner Strategie zu befragen. Ähnlich wie die anderen großen Energieversorger RWE, Eon und Vattenfall leidet auch EnBW unter niedrigen Preisen für die Abnahme von Strom und hohen Kosten für veraltete Kraftwerke und deren Entsorgung - darunter auch abgeschaltete Atomreaktoren. EnBW will mehrere unrentable Kohlekraftwerke vom Netz nehmen - dies hat die Bundesnetzagentur für Kraftwerksblöcke in Marbach und Walheim aber untersagt, weil die Anlagen nach dem Aus für zwei Atomkraftwerke im Südwesten als „systemrelevant“ eingestuft wurden. EnBW hat dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Einen Termin für eine Entscheidung gibt es nach Auskunft einer Gerichtssprecherin noch nicht - EnBW hat bis zum 30. Mai Zeit, um eine Begründung vorzulegen. Danach erhält die Bundesnetzagentur Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Bei zwei weiteren unrentablen Kohleblöcken wird die Systemrelevanz noch geprüft.

Vor allem der Aufbau neuer Kapazitäten steht im Blick der Hauptversammlung. Bei den Abstimmungen der Hauptversammlung sind klare Mehrheiten sicher, da 93,5 Prozent des EnBW-Kapitals in öffentlicher Hand sind: Jeweils 46,75 Prozent liegen bei einer Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg und beim Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, einem Zusammenschluss von neun Landkreisen. Drittgrößter Aktionär ist die Badische Energieaktionärs-Vereinigung mit 2,45 Prozent. Lediglich 0,39 Prozent der Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Aktionäre sollen unter anderem einer Satzungsänderung zustimmen, die den Unternehmenszweck neu definiert. EnBW will künftig zuständig sein für „die Energieversorgung, die Wasserversorgung und die Entsorgung einschließlich aller damit jeweils zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Geschäftsfeldern“. Bislang war die „Leitung einer Gruppe von Unternehmen“ in diesen Wirtschaftszweigen als Zweck bestimmt.