Regierungspräsidium muss Bauvorhaben "unter der Erde" in Schutzgebiet genehmigen

Von Lothar Herzog Aichhalden. Künftig muss im Grabungsschutzgebiet "Schänzle/Brandsteig" Rötenberg für Bauvorhaben, bei denen Grabungen erforderlich sind, eine Genehmigung im Regierungspräsidium beantragt werden.Das Verlegen von unterirdischen Leitungen sowie das Aufstellen von Masten und Änderungen von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung bedürfen ebenfalls einer Genehmigung durch das Regierungspräsidium (RP) Freiburg.

Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Peter Schumacher sei dies der Folge, weil die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts Rottweil den Erlass einer Rechtsverordnung für dieses Schutzgebiet plane. Hierfür sei die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten worden.

Reparatur der Wasserleitung soll ohne Bürokratie möglich sein

Aus Sicht der Verwaltung bestünden gegen den Erlass grundsätzlich keine Bedenken. Da jedoch das Anwesen Brandsteig 1 eine Eigenwasserversorgung habe, die Quellfassung im genannten Schutzgebiet liege und somit eine private Wasserleitung verlegt sei, werde die Gemeinde in ihrer Stellungnahme auf diesen Umstand verweisen.

Ebenso werde sie in ihrem Schreiben fordern, dass Reparaturarbeiten an dieser Wasserleitung ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sein müssten, erklärte der Hauptamtsleiter.

Der Aichhalder Gemeinderat teilte die Ansicht der Verwaltung.