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Gemeinde muss Ausgleichsfläche für "Reißerweg" noch erwerben

Der Bebauungsplan "Reißerweg" hat die nächste Hürde genommen. Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat in seiner Sitzung die aus der zweiten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Bürgern.

Aichhalden. Wie Ingenieur Sebastian Rolfes vom Büro Eppler aus Dornstetten erinnerte, habe das Ratsgremium einen Entwurf in der Märzsitzung gebilligt und aufgrund der Änderungen eine zweite Offenlage für die Zeit vom 27. März bis 27. April beschlossen. Sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie auch von Bürgern seien Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Naturschutzbehörde habe zugesichert, dass erforderliche Ausgleichsmaßnahmen extern in der verbrachten Nasswiese "Kessler Moos" im Ortsteil Rötenberg erbracht werden können.

Zur Anerkennung müsse jedoch nach der Erstpflege auch die Folgepflege der Wiese gesichert sein. Ohne den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Kommune und der Behörde könne kein Satzungsbeschluss erfolgen. Darüber hinaus müsse in den nassesten Bereichen eine offene Wasserfläche angelegt und dies im Umweltbericht angepasst werden, so Rolfes. Zwischen der Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt müsse noch eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Letztere Behörde habe Bedenken wegen der relativ späten einmaligen Mahd im Herbst als Erhaltungspflege geäußert. Eine landwirtschaftliche Verwertung des Grünlandwuchses sei dann nicht mehr gewährleistet. Zudem könnten sich auf diesen Wiesen giftiges Wasserkreuzkraut und Herbstzeitlose ausbreiten. Dadurch gehe der Futterwert verloren und das Schnittgut müsste entsorgt werden. Das Landwirtschaftsamt empfehle die Mahd ab dem 20. Juli, schilderte der Planer.

Brunnen bleibt

Des Weiteren werde die Gemeinde die Anregung des Umweltschutzamts befolgen und vor der Einleitung des Niederschlagswassers in den bestehenden offenen Graben eine Regenrückhaltung bauen. Ein Bürger bemängle, weil ein Brunnen, der vor allem im Sommer und in trockenen Zeiten ein wichtiger Trinkwasserlieferant darstelle, nicht im Bebauungsplan eingezeichnet sei. Der Bürger habe die Befürchtung, dass sich anstehende Bauarbeiten negativ auf den Brunnen auswirkten. Wie Rolfes recherchierte, sei laut dem Landratsamt für den Brunnen kein Wasserrecht vorhanden und werde seit längerem nicht genutzt. Er werde aber trotzdem erhalten, versicherte der Architekt.

Bürgermeister Michael Lehrer ergänzte, die Gemeinde habe das Brunnenwasser zweimal vom Institut Dr. Jäger in Tübingen untersuchen lassen. Jäger weise ausdrücklich darauf hin, dass die Wasserqualität ziemlich schlecht und bakterielle Verunreinigungen festgestellt worden seien. Das Brunnenwasser sei deshalb nicht als Trinkwasser geeignet, warnte der Bürgermeister, der am Bau der geplanten 114 Parkplätze im Frühjahr 2018 festhält.

Bis zum Herbst werde die Gemeinde die erforderliche rund 0,5 Hektar große Fläche für die Ausgleichsmaßnahmen erworben haben, dann könne die Ausschreibung vorbereitet werden, so Lehrer. Grund für die Aufstellung eines Bebauungsplans "Reißerweg" sind fehlende Parkplätze bei Großveranstaltungen in der Josef-Merz-Halle und in der Festplatzanlage. Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu wildem Parken im Reißerweg, wodurch Rettungsfahrzeuge im Notfall Schwierigkeiten hätten, durchzukommen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,47 Hektar, auf der später noch ein eingeschossiges Hackschnitzel-Heizwerk gebaut werden soll.