Gemeinde lockert Pflichten noch weiter

Aichhalden (lh). Die Gemeinde Aichhalden lockert die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger im Winter nochmals.

Nachdem sie im Jahre 2012 den Zeitpunkt, ab wann Gehwege morgens von Schnee geräumt und gestreut sein müssen, an Sonn- und Feiertagen von 7 Uhr auf 8.30 Uhr geändert hatte, wird jetzt das Ende der Räum- und Streupflicht auf 20 Uhr vorgezogen.

Bisher mussten die Bürger gemäß der Satzung bis 21 Uhr an Werk-, Sonn- und Feiertagen ihrer Pflicht nachkommen. Die Verwaltung hatte die Lockerung der Räum- und Streupflicht bereits in der letzten Sitzung im September vorgeschlagen, um sich anderen Kreisgemeinden anzupassen. Speziell für ältere Mitbürger, die nach Aussage von Bürgermeister Ekhard Sekinger trotz ihrer körperlichen Einschränkung am meisten dieser Pflicht nachkommen, soll die Änderung eine gewisse Erleichterung darstellen.

Weiterhin gilt jedoch, dass, wenn werktags nach 7 Uhr, sonn- und feiertags nach 8.30 Uhr Schnee fällt, Schnee- oder Eisglätte auftritt, unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt geräumt und gestreut werden muss. Die neue Satzung beschloss der Gemeinderat einstimmig.