Gemeinderat Aichhalden legt Modalitäten fest / Familienbonus wird abgelehnt
Von Lothar Herzog Aichhalden. Interessenten, die im neuen Baugebiet "Alter V" in Aichhalden ein Grundstück kaufen wollen, können den Taschenrechner auspacken. Ein Quadratmeter kostet 99,50 Euro, ab 2018 dann 105,50 Euro.
In der Sitzung des Gemeinderats legte Kämmerer Thomas Kienzle die Kostenermittlung für das neue Wohnbaugebiet vor. Die Erschließung soll bis zum Herbst abgeschlossen sein. Wie Kienzle erklärte, fließt in den Quadratmeterpreis eines voll erschlossenen Bauplatzes unter anderem auch der Erschließungsbeitrag mit ein.
Aufgrund der Gegebenheiten schlug die Verwaltung vor, die Erschließungsanlagen (Straßen) zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dadurch sei es möglich, für alle Bauplätze in diesem Gebiet – bis auf eine Ausnahme – einen einheitlichen Preis festzusetzen. Die Entscheidung müsse der Gemeinderat treffen, sagte der Kämmerer. Die Kalkulation habe umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 2,75 Millionen Euro ergeben. Daraus errechne sich für Bauplätze mit zwei Vollgeschossen ein Preis pro Quadratmeter von 105,50 Euro, bei drei Vollgeschossen von 114,50 Euro. Entsprechend einer Vorberatung sollen bis Ende 2017 Preise von 99,50 Euro, beziehungsweise 108,50 Euro (drei Vollgeschosse) gewährt werden.
Nicht im Preis enthalten seien Kosten für die Hausanschlüsse der Strom- und Gasnetzbetreiber. Der Kaufpreis sei innerhalb einer Frist von einem Monat nach Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Geschieht dies nicht, muss der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen bezahlen, so Kienzle.
Die Gemeinde behalte sich den Rückkauf des Grundstücks vor. Dies sei möglich, wenn der Käufer nicht bis zum Schluss des auf die Veräußerung folgenden zweiten Kalenderjahres mit dem Bau eines genehmigungsfähigen Wohnhauses beginne. Als Baubeginn gelte die Fertigstellung der Kellerdecke oder, bei Gebäuden ohne Keller, der Bodenplatte. Ebenso könne die Kommune zurückkaufen, wenn der Käufer innerhalb der genannten Frist des Baubeginns vor oder während der Bebauung das Grundstück weiterveräußere oder es zu einer Zwangsversteigerung komme.
Den früheren Eigentümern von Grundstücken sei ein Ankaufsrecht eingeräumt worden; sie seien als Erste an der Reihe. Zwei davon hätten von dieser Option Gebrauch gemacht. Danach gelte die Reihenfolge der bei der Gemeinde eingegangenen Anfragen, die auf eine Liste gesetzt worden seien, erläuterte der Kämmerer.
Einige Kommunen, ergänzte Bürgermeister Ekhard Sekinger, bieten einen Familienbonus. Von dieser Praxis rate er dringend ab. Die Verwaltung sei sich darin einig, lieber den Preis für alle etwas günstiger anzubieten, so der Bürgermeister. Sämtliche von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlüsse befürwortete der Gemeinderat einstimmig.